DSGVO-konformer KI-Telefonassistent — der Anruf wird nicht aufgezeichnet
Datenschutz ist bei uns kein Häkchen, sondern Architektur. Während viele Anbieter Gespräche mitschneiden, verarbeitet Synora Sprache ausschließlich flüchtig im Arbeitsspeicher – EU-only, ohne Aufzeichnung, mit AVV. Das ist der schärfste Vertrauensvorteil im Premium-Segment.
Ein KI-Telefonassistent ist nur so vertrauenswürdig wie sein Umgang mit den Daten der Anrufer. Synora ist so gebaut, dass kein Telefonat als Audiodatei existiert: Die Sprache wird in Echtzeit in Text umgewandelt und der Arbeitsspeicher danach freigegeben. Gespeichert wird ausschließlich das Transkript und die strukturierten Felder – auf Servern in der EU, mit Auftragsverarbeitungsvertrag und transparentem KI-Hinweis.
Sechs Garantien
Datenschutz, der mehr ist als ein Versprechen
Keine Anrufaufzeichnung
Gespräche werden nicht aufgezeichnet und niemals auf einen Datenträger geschrieben. Die Sprache wird ausschließlich kurzzeitig im Arbeitsspeicher in Text umgewandelt – das entspricht den Anforderungen des § 201 StGB. Kein Audio, kein Mitschnitt, kein Risiko.
EU-only-Verarbeitung
Die gesamte Verarbeitung findet auf Servern in der EU statt. Kein Drittlandtransfer als Standard, keine Grauzone – DSGVO-konform vom ersten Anruf an.
AVV inklusive
Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) stellen wir standardmäßig bereit. Sie bleiben Verantwortlicher, wir sind Ihr weisungsgebundener Auftragsverarbeiter.
KI-Transparenz (EU AI Act)
Auf Wunsch wird zu Gesprächsbeginn darauf hingewiesen, dass ein digitaler Assistent unterstützt – im Einklang mit Art. 50 EU AI Act (gilt ab 02.08.2026). Transparenz als Vertrauenssignal.
Datenminimierung & kurze Aufbewahrung
Gespeichert werden nur das Text-Transkript und die strukturierten Felder – und das nur für eine kurze, definierte Frist. Was nicht gebraucht wird, wird gelöscht.
PII-Schutz in Logs
Identifizierende Angaben werden in technischen Protokollen automatisiert entfernt. Personenbezogene Daten landen in strukturierten Feldern – nicht in Logfiles.
Warum „keine Aufzeichnung“ der Unterschied ist
Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist in Deutschland strafbar (§ 201 StGB) – ein Telefongespräch ist nichtöffentlich. Lösungen, die Anrufe mitschneiden, verlagern dieses Risiko auf den Betrieb. Synora vermeidet es technisch von Grund auf: Es gibt schlicht keine Aufnahme, die jemand abspielen, herausgeben oder verlieren könnte.
Für Betriebe, die Premium-Service verkaufen, ist das kein Detail, sondern ein Verkaufsargument: Ihre Kunden vertrauen Ihnen ihre Anliegen an – und Sie können belegen, dass damit sorgsam umgegangen wird.
Datenschutz, den Sie Ihren Kunden zeigen können
Wir besprechen Ihren Anwendungsfall, stellen den AVV bereit und richten Synora EU-only und ohne Aufzeichnung für Sie ein.
Kostenloses Erstgespräch buchen